08.07.2019

Rhesi-Weichenstellung im stillen Kämmerlein

Das Generelle Rhesi-Projekt stellt die Weichen für den künftigen Rhein; und basiert auf einer meterdicken Planschachtel. Dazu konnten sich nur die Amtsstellen von hüben und drüben äussern. Die geheimen Unterlagen bleiben den Umweltverbänden verwehrt. Sie fordern deshalb mehr Transparenz und Akteneinsicht. Sie kritisieren zudem, dass auf der 26 Kilometer langen Abschnitt nur eineinhalb Trittsteine mit Auencharakter entstehen. Von einem funktionierenden Trittsteinkonzept könne keine Rede sein.

Einzigartige Planungsdiät

Unter dem Titel «Rhesi» (Rhein Erholung Sicherheit) plant die Internationale Rheinregulierung (IRR) seit bald zehn Jahren eines der grössten Wasserbauprojekte in der Geschichte der Schweiz. Dessen Kosten sollen rund 1000 Millionen Franken betragen. Ende September 2018 stellte die IRR in Widnau das Generelle Projekt zum Hochwasserschutzprojekt Rhesi vor. Dieses soll keinem Bewilligungsverfahren unterzogen werden, sondern nur die Grundlage für das förmlich zu bewilligende Detailprojekt sowie den geplanten Staatsvertrag zwischen Österreich und der Schweiz bilden.

Die präsentierten Übersichtspläne zeigen, dass das Generelle Projekt die ökologische Situation beim Alpenrhein zwar etwas verbessert, aber bei weitem nicht im möglichen und rechtlich nötigen Umfang. Der wichtigste Mangel besteht darin, dass viel zu wenige und zu schmale Aufweitungen geplant sind. Deshalb entstehen nur auf knapp drei Kilometern Länge dynamische Lebensräume mit Anteilen von Hartholzaue. Diese entwickeln sich nur, wenn das Bett breit genug aufgeweitet wird. Hartholzauen gehören in der Schweiz zu den am stärksten bedrohten Lebensräumen und sind für die Förderung von flusstypischen Tier- und Pflanzenarten unerlässlich.

Nach dem Kenntnisstand der Umweltverbände ist das vorliegende Generelle Projekt Rhesi das einzige Grossprojekt in der neueren Geschichte der Schweiz und Österreich, das bereits im Laufe seiner Entstehung massiv verschlechtert wurde. Dies geht schon daraus hervor, dass die vorangehenden Planungsvarianten (B5, K1) erheblich besser, wenn auch immer noch ungenügend, waren. Variante K1 beinhaltete immerhin vier Trittsteine mit Auenstruktur. Nach eigenen Abklärungen sind sieben Trittsteine möglich; trotz Bestand von Autobahn, Eisenbahn und Siedlungsgebiet. Zur Erinnerung: gemäss unseren Bundesgesetzen muss der natürliche Verlauf wo immer technisch möglich wiederhergestellt werden. Davon kann nur dann mit einem Trittsteinkonzept abgewichen werden, wenn harte Randbedingungen (Autobahn etc.) entgegenstehen. Als weiche Randbedingungen sind verlegbare Grundwasserbrunnen wie in Widnau oder Schrebergärten in Fussach zu bezeichnen. Um diese weichen Randbedingungen wurde im Generellen Projekt geplant, auf Kosten möglicher Rheinaufweitungen sowie eines funktionierenden Trittsteinkonzeptes. Der Trittstein bei der Frutzmündung sowie das zu kurze Trittsteinchen bei Mäder erfüllen die Anforderungen an ein Trittsteinkonzept bei weitem nicht.

Forderungen deponiert

Wenn sich Akteure nicht fundiert zu den grossen Weichenstellung im Generellen Projekt äussern können, so hat dies Konsequenzen. Es führt dazu, dass das spätere Detailprojekt, welches öffentlich aufgelegt wird, in grossen Zügen identisch mit dem Generellen Projekt ist. Wesentliche aber notwendige Änderungen sind dann kaum mehr möglich. Gravierende Mängel, wie zum Beispiel fehlende Aufweitungen, können dann nur noch über den Rechtsweg erstritten werden. Dies kostet Zeit und verzögert unnötigerweise die dringende Verbesserung der Hochwassersicherheit.

WWF St.Gallen und ProNatura St.Gallen-Appenzell haben ihre Kritik am Generellen Projekt dem Tiefbauamt des Kantons St.Gallen übermittelt. Sie fordern den Einbezug der vorhandenen Potentiale, damit wirklich von einem funktionierenden Trittsteinkonzept gesprochen werden kann. Ebenso wird die Akteneinsicht verlangt, um fundiert Stellung zu nehmen. Vor allem soll bereits für das Generelle Projekt ein Bewilligungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden.

Die gemeinsamen Forderungen an das Tiefbauamt sowie das Bekenntnis zum naturnahen Rhesi haben die Umweltverbände auf dem Rheindamm in Lustenau zelebriert. WWF-CEO Thomas Vellacott hält fest: „Die Befreiung des grössten Gebirgsbaches auf der Alpennordseite ist und bleibt ein Herzensanliegen der Umweltverbände. Für den Durchbruch braucht es weiterhin Beharrlichkeit – quasi den Diamantbohrer für die nächsten fünf bis zehn Jahre.“

 

Autor: Umweltplattform Lebendiger Alpenrhein
 

Kontakt: Dr. Lukas Indermaur, WWF St.Gallen, @email; Telefon: +41 (0)71 221 72 32

Kontakt: Dr. Christian Meienberger, Pro Natura St.Gallen-Appenzell, @email;
Telefon: +41 (0)71 260 16 65

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Imagedifferent, Andi Butz Foto:  ImageDifferent, Andi Butz

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