Vorverlegung des Streueschnitts: Naturschutz darf nicht dem politischen Druck weichen
Das kantonale Amt für Natur, Jagd und Fischerei hat den frühestmöglichen Schnittzeitpunkt für GAöL-Streueflächen mit Termin ab 1. September um fünf Arbeitstage auf den 25. August vorverlegt. Die Begründung dafür irritiert.
Gemäss der Mitteilung des Amts ist eine Vorverlegung nur möglich, wenn zwei Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind: Die Riedvegetation muss entsprechend der Jahreszeit weit fortgeschritten sein und Ende August muss sehr trockenes Wetter herrschen, verbunden mit grösseren Niederschlagsmengen zum Monatswechsel.
Bemerkenswert ist, was das Amt selbst schreibt: Die Vegetationsentwicklung sei im Vergleich zu den Vorjahren „nicht unüblich weit fortgeschritten“. Gleichzeitig seien die Wetterverhältnisse für den Monatswechsel aufgrund der vorgezogenen Beurteilung noch nicht voraussehbar. Beide Voraussetzungen sind damit offenbar nicht erfüllt. Trotzdem wird der Schnittzeitpunkt bereits jetzt um die maximal möglichen fünf Tage vorverlegt, und das ohne nachvollziehbare fachliche Begründung.
Es entsteht der Eindruck, dass nicht naturschutzfachliche Kriterien den Ausschlag geben, sondern der politische Druck der Landwirtschaft. Gerade bei Streueflächen geht es um Moore und besonders wertvolle Lebensräume. Die Pflanzen und Tiere der Moore sind auf späte, extensive Nutzung angepasst. Eine frühe Mahd kann den Fortpflanzungserfolg dieser Arten verringern und dazu führen, dass typische Flachmoorarten verschwinden. Angesichts der anhaltenden Biodiversitätskrise ist es unhaltbar, wenn ausgerechnet bei Mooren der Schutz gelockert wird, obwohl die fachlichen Voraussetzungen dafür nicht gegeben sind.
Noch fragwürdiger ist dies, weil Streue nur einen sehr beschränkten Futterwert besitzt. Gleichzeitig wird die extensive Bewirtschaftung mit öffentlichen Beiträgen von bis zu CHF 4’500.– pro Hektare abgegolten, ausdrücklich zugunsten des Natur- und Moorschutzes.
Besonders befremdlich ist, dass gewisse Landwirtschaftsvertreter die bereits erfolgte, fachlich nicht begründete Vorverlegung als ungenügend kritisieren und weitere Lockerungen fordern. Angesichts der hohen naturschützerischen Bedeutung dieser Flächen und der hohen finanziellen Abgeltung für die eingeschränkte Bewirtschaftung ist es anmassend, immer weitere Lockerungen der geltenden Vorgaben zu fordern.
Naturschutz darf nicht so lange zurückweichen, bis sämtliche Forderungen der Landwirtschaft erfüllt sind. Eine intakte Natur ist keine Konkurrenz zur Landwirtschaft, sie ist ihre wichtigste Voraussetzung und unsere Lebensgrundlage. Es ist höchste Zeit, dass dies auch die Landwirtschaftsvertreter anerkennen.