Wolf im Jura. Foto: Wikicommons, Micha L. Rieser
12.02.2020 Wolf, Luchs, Bär

Der Wolf und das Jagdgesetz

Der neuerliche Schafriss eines Wolfs im Fürstenland erhitzt die Gemüter. Die Reaktion der St. Galler Jagdbehörde beweist, dass das im Frühjahr zur Abstimmung kommende revidierte Jagdgesetz des Bundes nicht taugt.

Der Wolf ist ein Raubtier und nimmt jede Gelegenheit wahr, zu Nahrung zu kommen. Neben Wildtieren kann er auch Schafe und Ziegen fressen, wenn diese ungeschützt weiden oder in offen zugänglichen und unbeaufsichtigten Stallanlagen leben. Durch eine offene Tür oder durch ein offenes Fenster kann schliesslich jeder eindringen, auch der Wolf. Und wer sagt schon nein, wenn einem das Essen auf dem Silbertablett serviert wird? Für ein Zusammenleben mit dem Wolf müssen wir unsere Schafe und Ziegen wirksam schützen. Die Pflicht zum Schutz unserer Nutztiere ist im heutigen Jagdgesetz verankert und Schutzmassnahmen werden durch Bund und Kantone gefördert. Lernt ein Wolf jedoch, die Schutzmassnahmen zu umgehen, kann er ein für den Menschen problematisches Verhalten entwickeln. So gibt es einzelne Wölfe, die gelernt haben, über hohe elektrische Zaunanlagen zu springen und sich dann vorwiegend von Nutztieren zu ernähren. Diese Wölfe sind auch aus Sicht des Naturschutzes problematisch und müssen abgeschossen werden. Ab wann ein solcher Wolf als schadensstiftend gilt und erlegt werden darf, ist in der heute gültigen Jagdverordnung des Bundes und dem dazugehörigen Konzept "Wolf Schweiz" klar definiert.

Im zur Diskussion stehenden revidierten Jagdgesetz soll nun die Verpflichtung zum Schutz der Nutztiere wegfallen. Dafür dürften Wölfe bereits präventiv abgeschossen werden, ohne dass sie jemals ein Schaf oder eine Ziege gerissen haben. Statt das Normalverhalten des Wolfes zu anerkennen und adäquate Schutzmassnahmen zu ergreifen, soll künftig die Flinte das Problem lösen.

Problematisch am revidierten Jagdgesetz ist auch, dass neu die Kantone die Abschussbewilligungen direkt erteilen dürfen. Je nach Gutdünken der Jagdverwalter könnten sogar ganze Wolfsfamilien abgeschossen werden. Aber auch andere geschützte Wildtierarten wie Luchs, Biber oder Schwan sollen gemäss dem revidierten Jagdgesetz vom Bundesrat auf die Liste der "regulierbaren" Arten gesetzt werden können. Diese Abschussstrategie ist aus Sicht des Naturschutzes kein zielführender und würdiger Umgang mit geschützten Tierarten.

Aber kommen wir auf den Wolf im Fürstenland zurück. Es ist aufgrund der bis anhin bekannten Umstände nicht klar, ob die getroffenen Schutzmassnahmen mangelhaft waren oder ob sich dieser Wolf tatsächlich als schadenstiftend erweisen wird. Er ist aber sicher nicht Beweis dafür, dass die aktuelle Gesetzgebung der Realität hinterherhinkt, wie der St. Gallen Jagdverwalter irrtümlicherweise behauptet. Vielmehr lässt die Reaktion der Jagdbehörde vermuten, dass sie solche Probleme lieber mit der Flinte lösen würde, als ihrem Kern nachzugehen. Am 17. Mai können die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger selbst entscheiden, ob sie ein unkoordiniertes Abschussgesetz wollen, oder ob die einheimischen Wildtierarten weiterhin mit Sachverstand gemanagt werden sollen.